Auch in diesem Jahr können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu EUR 1.000,00 Förderzuschüsse für Marken- und Designschutzanmeldungen von der Europäischen Union erhalten.
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ (SME fund) ist ein Finanzhilfeprogramm der Europäischen Kommission, das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und noch bis zum 13.12.2024 läuft.
Hierbei handelt es sich um ein Rückerstattungsprogramm, über das Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Es stehen verschiedene Arten von Gutscheinen zur Verfügung, u.a. für:
- Erstattung von 75 % der Marken- und Designgebühren auf EU-Ebene
Sie können eine 75 %ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz erfolgt über das EUIPO („Europäisches Markenamt“).
- Erstattung von 75 % der Marken- und Designgebühren auf nationaler Ebene
Sie können eine 75 %ige Erstattung der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler Ebene beantragen. Die Eintragung für diese Art von Schutz erfolgt in Deutschland direkt über das DPMA („Deutsches Patent- und Markenamt).
- Erstattung von 50 % der Marken- oder Designgebühren außerhalb der EU
Sie können eine 50 %ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Designs, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU beantragen. Die Benennungsgebühren für EU-Länder sind im Programm für den KMU-Fonds 2024 enthalten. Bearbeitungsgebühren, die vom Amt des Herkunftslandes in Rechnung gestellt werden, sind ausgeschlossen. Die Anmeldung für diese Art von Schutz erfolgt über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Weitere Informationen zur Antragstellung der Gutscheine finden Sie hier: Förderung von Marken- und Designanmeldungen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine entsprechende Marken- oder Designanmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum [„Europäisches Marken- und Designamt“] (EUIPO) und für internationale Marken- oder Designanmeldungen vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) zur Verfügung.