BPatG 02.04.2026: Tätigkeit als Syndikus(patent)anwalt nicht festsetzungsfähig

  Bild von Fernando Latorre auf Pixabay Die Tätigkeit als Syndikuspatentanwalt ist nicht nach dem RVG zu vergüten und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren nicht in Ansatz gebracht werden, auch nicht, wenn der Syndikuspatentanwalt für ein konzernverbundenes Unternehmen auftrat. ZAPFE LEGAL war im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens vor dem BPatG für eine Mandantin neben dem beauftragten Patentanwalt [...]